Kostenlose Nachhilfe
Im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) des sog. "Bildungspaketes" der Bundesregierung können seit 2011 Familien, die
- Arbeitslosengeld II
- Sozialgeld
- Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach § 2 AsylbLG
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
Lernförderung beantragen:
Die Beantragung ist nicht kompliziert und kann schnell durchgeführt werden:
- In der Regel können Sie das Antragsformular für Lernförderung von der Homepage Ihrer Stadt, Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises herunterladen.
- Oder Sie sprechen direkt Ihre Sachbearbeiterin / Ihren Sachbearbeiter an, der für Sie als Leistungsempfänger zuständig ist (z.B. im Jobcenter, Sozialamt, Landratsamt).
- Oder Sie kontaktieren die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Schulsozialarbeit an der Schule Ihres Kindes, die Sie bei der Beantragung unterstützen können.
Zum Antrag gehört ein Formular (Bestätigung der Schule), in der die Lehrerinnen/Lehrer in der Schule den notwendigen Förderbedarf eintragen müssen (zu fördernde Fächer, Anzahl der Wochenstunden, Dauer der Nachhilfe u.a.).
Tipp: Drucken Sie zur Info unseren 5-sprachigen BuT-Flyer aus und zeigen Sie diesen bei der Antragstellung Ihrer Sachbearbeiterin / Ihrem Sachbearbeiter oder in der Schulsozialarbeit.
Ist der Antrag vollständig, geben Sie diesen bei Ihrer Sachbearbeiterin / Ihrem Sachbearbeiter ab.
Nachhilfe/Lernförderung erhalten:
- Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, sobald Sie z.B. den Bescheid / die Bewilligung / die Gutscheine oder die Kostenübernahme-Erklärung für die Lernförderung bekommen haben.
- Sie mailen uns danach ein Foto oder ein Scan des Behördendokuments.
Auch als Online-Nachhilfe möglich
Während der Corona-Krise werden von den Jobcentern/Sozialämtern auch die Kosten von Online-Nachhilfe übernommen. Somit ist diese Nachhilfe ebenfalls kostenlos. Unsere Lehrkräfte unterrichten zeitlich flexibel und individuell im 1:1-Unterricht per Skype oder über andere geeignete Programme. Weitere Informationen dazu teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.
So erfolgt die Abrechnung:
Die Nachhilfe-Stunden werden von uns direkt mit der Behörde abgerechnet, die die Bewilligung / den Bescheid für Sie ausgestellt hat.
Bitte beachten: Kostenlose Nachhilfe/Lernförderung durch den Nachhilfe- & Unterrichtsdienst ist nicht in allen Städten und Landkreisen in Deutschland verfügbar. Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen mitteilen können, ob unsere kostenlose Nachhilfe/Lernförderung auch bei Ihnen möglich ist.
Info-Telefon des Nachhilfe- & Unterrichtdienst:
N&U-Freecall - bundesweit gebührenfrei

Hier können Sie für weitere Infos unseren 5-sprachigen BuT-Flyer (Deutsch / Türkisch / Russisch / Arabisch / Englisch) herunterladen und danach ausdrucken...
BuT-Flyer Download »
(PDF-Datei, 3,5 MB)
Informationen des Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Lernförderung (BuT) hier...
Hinweis: Der Nachhilfe- & Unterrichtdienst übernimmt keine Gewährleistung für die Vollständig- und Richtigkeit der auf dieser Seite gemachten Angaben.
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